Reisebedingungen
Sehr geehrte Kunden,
die
nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des
zwischen Ihnen und Harms Reisen abgk: HR
im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig
durch.
1. Abschluss des
Reisevertrages, Verpflichtung des Buchenden
1.1.
Mit der Buchung
(Reiseanmeldung) bietet der Kunde HR den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. An
sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden.
1.2. Die Buchung kann mündlich,
schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)
erfolgen. Schriftliche
oder per Telefax übermittelte Buchungen sollen mit dem Buchungsformular von
Harms Reisen erfolgen.
1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang
der Buchungsbestätigung von HR beim Kunden zustande. Sie bedarf
keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird HR dem
Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist HR
nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage
vor Reisebeginn erfolgt.
1.4. Für telefonische Buchungen
gilt:
a) Bis 7 Tage
vor Reisebeginn nimmt HR telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch
des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung. HR
übermittelt dem Kunden ein Buchungsformular mit diesen Reisebedingungen. Übersendet
der Kunde dieses Buchungsformular vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich
unterzeichnet innerhalb einer genannten Frist an HR, so kommt der Reisevertrag
durch die Buchungsbestätigung von HR nach Ziffer 1.3 zustande.
b)
Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind
für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von HR
zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.
1.5. Der Kunde hat für alle
Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie
für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss und nach
Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in
Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig.
Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der
Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 3
genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2. Dauert die Reise nicht länger als
24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis
pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit
Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.
3.
Rücktritt durch den
Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten
3.1.
Der Kunde kann jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber HR unter
der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die
Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem
gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären.
3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn
zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann HR eine angemessene Entschädigung
für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen
in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, bei deren Berechnung
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird
nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt
berechnet:
Bus-
und Bahnreisen
•
bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%
• vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
•
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
•
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
•
ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80%
See-
und Flusskreuzfahrten
•
bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
•
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
•
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
•
vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%
•
am Anreisetag und bei Nichtanreise 90%
3.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall
unbenommen, HR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
3.4. HR behält sich vor, anstelle der
vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern,
soweit HR nachweist, dass ihr wesentlich
höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht
HR einen solchen Anspruch geltend, so ist HR verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer
etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und
zu belegen.
3.5. Das gesetzliche Recht des Kunden,
entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu
stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
4. Umbuchungen
4.1.
Ein Anspruch des Kunden nach
Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des
Zustiegs- oder Ausstiegsorts bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine
Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann HR
bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten
Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von
0,-- € pro Kunden erheben.
4.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die
später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß
Ziffer 3
zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
5. Obliegenheiten des
Kunden, Kündigung durch den Kunden
5.1.
Der Reisende ist verpflichtet,
auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von HR (Reiseleitung,
Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen
nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
5.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich
beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen
(§ 651e BGB) kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus
wichtigem, erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
6. Beschränkung der
Haftung
6.1.
Die vertragliche Haftung von HR für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit HR für einen dem Kunden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
6.2. Bei Pauschalreisen mit
Busbeförderung ist die Haftung für Sachschäden im Zusammenhang mit der
Busbeförderung gemäß vorstehender Regelung nur beschränkt, soweit der Schaden €
1.000,- pro Person übersteigt und die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.
7. Ausschluss von
Ansprüchen und Verjährung
7.1.
Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach
dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu
machen.
7.2. Die Geltendmachung kann
fristwahrend nur gegenüber HR unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
7.3. Nach Ablauf der Frist kann der
Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur
Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder
Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei
Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
7.4. Ansprüche des Kunden nach den §§
651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von HR oder
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HR beruhen,
verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
von HR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HR beruhen.
7.5. Alle übrigen Ansprüche nach den §§
651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung nach Ziffer 7.4 und
7.5 beginnt mit der Beendigung der Reise.
Reiseveranstalter ist:
Harms Reisen
Johann Harms
Forlitzer Str. 225
26624 Südbrookmerland
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Rechtsanwalt Rainer Noll,
Stuttgart, 2009. |