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Ihr Reisepartner in Ostfriesland

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Busreisen 2013
 






 
5 Tage Ostfriesland
  inkl. Rundfahrten ...


7 Tage Maurach
   am Achensee

  inkl. Ausflüge ...


7 Tage Kramsach
   im Inntal

  inkl. Ausflüge ...


 

 

 
   

 
   
   

 
 

 
 

 
 

 
 
 
   
 

Reisebedingungen

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Harms Reisen abgk: HR im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages.

Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung des Buchenden
 

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde HR den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden.

1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Schriftliche oder per Telefax übermittelte Buchungen sollen mit dem Buchungsformular von Harms Reisen erfolgen.

1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von HR beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird HR dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist HR nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.4. Für telefonische Buchungen gilt:

a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt HR telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung. HR übermittelt dem Kunden ein Buchungsformular mit diesen Reisebedingungen. Übersendet der Kunde dieses Buchungsformular vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet innerhalb einer genannten Frist an HR, so kommt der Reisevertrag durch die Buchungsbestätigung von HR nach Ziffer 1.3 zustande.

 b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von HR zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.

1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


2.  Bezahlung

2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 10 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 3 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.


3.     Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten

3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber HR unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann HR eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:


Bus- und Bahnreisen

•   bis 45 Tage vor Reiseantritt                                         10%
  vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt                              30%
   vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt                              50%
   vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt                                75%
   ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise                               80%

See- und Flusskreuzfahrten

   bis 30. Tag vor Reiseantritt                                          25%
   vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt                              40%
•   vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt                              60%
   vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt                                80%
   am Anreisetag und bei Nichtanreise                               90%

3.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, HR nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

3.4. HR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit  HR nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht HR einen solchen Anspruch geltend, so ist HR verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

3.5. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.


4.  Umbuchungen

4.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustiegs- oder Ausstiegsorts bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann HR bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von  0,-- € pro Kunden erheben.

4.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag  gemäß Ziffer 3 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch den Kunden

5.1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von HR (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

5.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.


6.  Beschränkung der Haftung

6.1. Die vertragliche Haftung  von HR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit HR für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

6.2. Bei Pauschalreisen mit Busbeförderung ist die Haftung für Sachschäden im Zusammenhang mit der Busbeförderung gemäß vorstehender Regelung nur beschränkt, soweit der Schaden € 1.000,- pro Person übersteigt und die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.


7.  Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

7.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

7.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber HR unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.

7.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.

7.4. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von HR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HR beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HR beruhen.

7.5. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

Die Verjährung nach Ziffer 7.4 und 7.5 beginnt mit der Beendigung der Reise.

Reiseveranstalter ist:
Harms Reisen
Johann Harms
Forlitzer Str. 225
26624 Südbrookmerland

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
    Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart, 2009.